Nutzungs- und Garantiebedingungen für Zahlungsterminals

1. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN: 

1.1. Bedingungen von Last Mile Solutions

Vorliegende Nutzungs- und Garantiebedingungen für Zahlungsterminals (“Bedingungen”) wurden veröffentlicht von  

Threeforce BV, handelnd unter dem Namen Last Mile Solutions mit  

eingetragener Geschäftsadresse Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande 

Unternehmensnummer: 24360819 

Telefonnummer : +31-10-312.6000 

E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl  

(im Folgenden: “Last Mile Solutions” oder “wir”). 

1.2. Geltungsbereich dieser Bedingungen

Diese Bedingungen stellen eine Vereinbarung zwischen Last Mile Solutions und unseren Kunden dar, die ein Zahlungsterminal erwerben (der “Käufer”). 

Das Verfahren zur Rücksendung von Material („RMA“) auf unserer Support-Seite (Link einfügen) ist integraler Bestandteil dieser Bedingungen. 

1.3. Anhang zur Bestellung

Die Bedingungen sind beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil jeder Bestellung für das Zahlungsterminal, die der Käufer über das Bestellformular („Bestellung“) aufgibt.

1.4. Annahme der Bedingungen 

Mit der Bestellung des Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer diese Bedingungen. 

1.5. B2B

Da das Zahlungsterminal ausschließlich für Unternehmen mit einem gültigen EVC-Net-SaaS-Vertrag angeboten wird, gelten diese Bedingungen nur für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.

1.6. Kaufvertrag 

Die Bedingungen stellen nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar. 

In allen Angelegenheiten, die nicht durch diese Bedingungen geregelt sind, mit Ausnahme des anwendbaren Rechts (siehe Ziffer 8 dieser Bedingungen), gelten die Bestimmungen des EVC-Net-SaaS-Vertrags entsprechend für diesen Kaufvertrag

1.7. EVC-Netz SaaS-Vertrag

Die Bedingungen gelten nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions auch als Ergänzung und Änderung des EVC-Net SaaS-Vertrags, soweit sie sich auf das Zahlungsterminal beziehen. 

Wird der EVC-Net-SaaS-Vertrag zwischen dem Käufer und einem verbundenen Unternehmen von Last Mile Solutions geschlossen, gelten diese Bedingungen als Teil des EVC-Net-SaaS-Vertrags mit diesem verbundenen Unternehmen.

2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZAHLUNGSTERMINAL:

2.1. Umfang der Dienstleistungen  

Die mit dem erworbenen Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions oder einem verbundenen Unternehmen (das Partei des EVC-Net-SaaS-Vertrags ist) in dem Umfang erbracht, der in den „Leistungsbeschreibungen” im Anhang zum EVC-Net-SaaS-Vertrag beschrieben ist. Diese Dienste dürfen nur während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags erbracht werden.

2.2. Support und SLA 

Der Umfang der Dienstleistungen und des Supports von Last Mile Solutions oder seinen verbundenen Unternehmen (die Partei des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind) ist in der Service-Level-Vereinbarung beschrieben, die dem EVC-Net-SaaS-Vertrag beigefügt ist. 

2.3. Datenverarbeitung 

Soweit Last Mile Solutions oder seine verbundenen Unternehmen (die Parteien des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind) personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung der mit dem Zahlungsterminal verbundenen Dienste verarbeiten, unterliegt diese Verarbeitung der Datenverarbeitungsvereinbarung, die dem EVC-Net-SaaS-Vertrag beigefügt ist.

2.4. Dienstleistungsbedingungen 

Die oben genannten Dienstleistungen werden gemäß den Bedingungen des EVC-Net-SaaS-Vertrags erbracht, einschließlich der im EVC-Net-SaaS-Vertrag festgelegten Rechtsordnung. Soweit sich diese Bedingungen auf das Zahlungsterminal als solches beziehen, sind sie als integraler Bestandteil eines solchen Vertrags zu betrachten. 

 

3. ZAHLUGNSTERMINAL UND DESSEN LIEFERUNG

3.1. Bestellung 

Die Bestellung ist über das Bestellformular aufzugeben (“Bestellung”). 

Die Bestellung kann nur von der Partei aufgegeben werden, die einen gültigen EVC-Net-SaaS-Vertrag mit Last Mile Solutions oder einem verbundenen Unternehmen von Last Mile Solutions abgeschlossen hat. 

Der Auftrag muss den Ort („Lieferadresse“) innerhalb des EWR angeben, an den das Zahlungsterminal gemäß diesem Vertrag geliefert werden soll. 

3.2. Zahlungsterminal  

Unter „Zahlungsterminal“ in diesen Bedingungen verstehen wir ein Zahlungsterminal oder ein anderes, von einem Kartensystem zertifiziertes Gerät, das für Zahlungs- oder Terminaldienste in Verbindung mit der Ladestation von CPO verwendet wird und Ad-hoc-Zahlungen mit physischen Karten ermöglicht, wie z. B. ein Zahlungskartenlesegerät oder ein Gerät mit kontaktloser Funktion, das mindestens Kredit- oder Debitkarten zusammen mit dem in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zubehör lesen kann.

3.3. Technische Daten

Die technischen Daten des Zahlungsterminals finden Sie in den technischen Daten auf unserer Support-Seite.

3.4. Lieferung 

Last Mile Solutions liefert das Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers, abhängig von der Verfügbarkeit der Ware, nach Erhalt des einmaligen vollständigen Rechnungsbetrags oder nach anderen vereinbarten Zahlungsbedingungen einschließlich der Versandkosten, wie in der Auftragsbestätigung (die Ihnen per E-Mail zugestellt wird) angegeben

3.5. Eigentum und Verlustrisiko des Zahlungsterminals 

Das Eigentum an dem gelieferten Zahlungsterminal, der Besitz und die Gefahr des Verlusts des Zahlungsterminals gehen mit der Lieferung des Zahlungsterminals an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers von Last Mile Solutions auf den Käufer über.  

Das Eigentum an dem Zahlungsterminal geht erst dann auf den Käufer über, wenn der einmalige vollständige Rechnungsbetrag vor der Lieferung vollständig bezahlt wurde. Außer im Falle von Schäden, die durch Handlungen des Personals oder der Subunternehmer von Last Mile Solutions verursacht wurden, übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung des Zahlungsterminals, bevor das Eigentum und die mit dem Zahlungsterminal verbundenen Risiken auf den Käufer übergehen. In diesem Falle erstattet er dem Dienstleister den Wert des Zahlungsterminals, zahlt die Kosten für dessen Ersatz, die Wiederherstellung oder Reparatur zuzüglich etwaiger Diagnosekosten, Versand- und Bearbeitungsgebühren. 

 

4. Installation

4.1. Installation des Zahlungsterminals – alleinige Verantwortung des Käufers 

Die Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals (gemäß der verfügbaren Konfigurations- und Installationsanleitung, siehe Punkt 3.2) ist vom Käufer sicherzustellen. 

Last Mile Solutions und seine verbundenen Unternehmen bieten weder die Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals noch die Konfiguration des Netzes des Käufers an. 

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der hier gewährten Garantie für das Zahlungstermina

4.2. Zusätzliches Zubehör und Ausrüstung 

Sollten für die Nutzung des Zahlungsterminals oder der damit verbundenen Dienste zusätzliche Geräte erforderlich sein, sind diese vom Käufer selbst zu beschaffen und zu installieren.

 

5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN 

5.1. Während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind folgende Handlungen untersagt

Während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags ist es dem Käufer ohne vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions untersagt: 

  1. das Zahlungsterminal zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen, abzutreten oder anderweitig zu veräußern, zu belasten oder mit einem Pfandrecht oder einer sonstigen Belastung zu versehen; 
  2. das Zahlungsterminal oder Teile davon zu zerlegen oder zu entfernen, zusätzliche Komponenten, einschließlich Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Modifikationen, zu installieren; 
  3. unbefugten Dritten Zugang zum Zahlungsterminal zu gewähren (der Käufer hat das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff zu schützen und jegliche Beeinträchtigung durch Dritte, einschließlich Diebstahl, Beschädigung oder versehentlichem Verlust, zu verhindern) 

Während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags wird der Käufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in den Bedingungen und dem EVC-Net-SaaS-Vertrag genehmigt ist.

5.2. Beschränkungen im Zusammenhang mit der Software

Der Käufer ist nicht berechtigt, die im Zahlungsterminal oder in den Diensten enthaltene Software zu unterlizenzieren, zu reproduzieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu verpfänden.  

Der Käufer darf diese Software oder Dienste nicht manipulieren und keine Sicherheitsfunktionen der Software und der Dienste beschädigen oder umgehen.

5.3. Verbotene Änderungen oder Entwicklungen

Der Käufer wird das Zahlungsterminal oder die Dienste nicht entwickeln, modifizieren, kopieren, erweitern oder unbefugte Werke oder Verbesserungen daran vornehmen sowie sie nicht für Wettbewerbszwecke verwenden, einschließlich in Verbindung mit der Entwicklung ähnlicher Produkte, u. a. der Kopie von Merkmalen, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, Look-and-Feel-Lösungen, sowie zum Zwecke des Vergleichs oder Benchmarkings.  

Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Störungen der Dienste oder des Betriebs der Zahlungsterminals verursachen, indem er schädliche Software oder Tracking-Software einführt oder Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigt. 

5.4. Informationspflicht 

Der Käufer hat Last Mile Solutions unverzüglich über alle Ereignisse oder Umstände zu informieren, die das Zahlungsterminal (innerhalb der Abonnementlaufzeit) oder die Dienstleistungen beeinträchtigen, insbesondere über den Ausfall, die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Zahlungsterminals. 

5.5. Andere Nutzungsbedingungen 

Der Käufer wird dafür sorgen, dass das Zahlungsterminal nur unter den für den ordnungsgemäßen Betrieb des Zahlungsterminals erforderlichen räumlichen, stromtechnischen und umgebungsbezogenen Bedingungen betrieben wird. 

Der Käufer hat ein beschränktes, nicht übertragbares Recht, die Dienste in Übereinstimmung mit und zum Zweck der Nutzung zusammen mit der EVC-Net-Lösung zu nutzen. Die Dienste werden ausschließlich für den Bedarf und die Zwecke des Käufers bereitgestellt. Daher ist der Käufer nicht berechtigt, anderen Unternehmen Zugang zu den Diensten zu gewähren. 

5.6. Zeitpunkt einiger Einschränkungen 

Die oben genannten Einschränkungen in Bezug auf die Software und die Dienste bleiben auch nach Ablauf dieser EVC-Net-SaaS-Vereinbarung bestehen und sind für den Käufer weiterhin verbindlich. 

Gleichzeitig ist der Käufer nach Ablauf des EVC-Net-SaaS-Vertrags in seinem Recht zum Verkauf, zur Belastung und zur Neuinstallation des Zahlungsterminals sowie zur Installation der Software Dritter auf dem Zahlungsterminal nicht eingeschränkt, sofern die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen von Last Mile Solutions respektiert werden und davon unberührt bleiben. 

 

6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL

6.1. Garantiezeit 

Last Mile Solutions gewährt dem Käufer eine Garantie für das Zahlungsterminal für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum, unter der Voraussetzung, dass der einmalige Verkaufs- und Lieferbetrag vollständig beglichen wurde. Wenn zwingendes Recht eine längere gesetzliche Gewährleistung vorsieht, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, richtet sich die in diesen Bedingungen vorgesehene Garantiezeit nach diesem zwingenden Recht. 

Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder eines seiner Teile hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie. 

6.2. Garantie- und Support-Dienste 

Die Garantie gilt ausschließlich für Materialfehler des Zahlungsterminals, die: (a) zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden, (b) auf Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, (c) vom Käufer während der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß gemeldet wurden und (d) durch eine Überprüfung durch Last Mile Solutions gemäß dem Verfahren zur Rücksendung von Waren („RMA“) bestätigt wurden. 

Zur Klarstellung: Die Garantie umfasst keine Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, unsachgemäße Wartung oder Beschädigungen des Zahlungsterminals zurückzuführen sind. 

Der Käufer hat Last Mile Solutions unverzüglich per E-Mail an support@lastmilesolutions.com über alle wesentlichen Mängel des Zahlungsterminals zu informieren und dabei Folgendes anzugeben: (a) eine detaillierte Beschreibung der Unregelmäßigkeiten; (b) das Datum ihres Auftretens; und (c) den Ort der Installation. 

 Nach Meldung eines Mangels wird Last Mile Solutions: (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Mangel unter die Gewährleistung fällt und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) fortlaufenden Fernsupport (über Payter oder SwitchIO) bereitstellen, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement. 

Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und unter die Garantie fällt, wird Last Mile Solutions: (a) innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatzzahlungsterminal an den Käufer versenden; (b) dem Käufer ein vorfrankiertes Rücksendeetikett für das defekte Zahlungsterminal zur Verfügung stellen. 

Der Käufer muss das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurücksenden. Wenn das defekte Gerät nicht innerhalb dieser Frist zurückgesandt wird, werden dem Käufer die gesamten Ersatzkosten für das Zahlungsterminal in Rechnung gestellt. 

 Wenn die Fernunterstützung zur Diagnose des Problems nicht ausreicht, sendet der Käufer das Zahlungsterminal auf eigene Kosten gemäß dem RMA-Verfahren an Last Mile Solutions zurück, einschließlich eines ausgefüllten RMA-Formulars. 

Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Sicherung des Zahlungsterminals für den Transport verantwortlich. 

Last Mile Solutions wird innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt des Zahlungsterminals antworten und bestätigen, ob die Reparatur oder der Austausch unter die Garantie fällt. 

 Fällt der Defekt unter die Garantieleistungen, gilt Folgendes: (a) Last Mile Solutions sendet innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts ein repariertes oder neues Zahlungsterminal. (b) Last Mile Solutions trägt die Versandkosten für das reparierte oder neue Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Standort. 

In allen anderen Fällen trägt der Käufer die Kosten für die Lieferung des Zahlungsterminals an den Käufer. 

Wenn die Mängel nicht unter die Gewährleistung fallen: (a) berechnet Last Mile Solutions 40 € für die Untersuchungskosten; (b) kann Last Mile Solutions ein Ersatz-Zahlungsterminal zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) kann der Käufer entscheiden, das Ersatzgerät zu kaufen, anstatt die Reparatur des Originalgeräts zu verlangen, wenn die Reparaturkosten die Kosten für ein Ersatzgerät oder den wirtschaftlichen Wert übersteigen würden. 

 Alle Reparaturen, Korrekturen oder sonstigen Maßnahmen, die auf Wunsch des Käufers durchgeführt werden und nicht durch die Garantie oder den Umfang der Supportleistungen abgedeckt sind, gelten als zusätzliche Leistungen, die gegen eine zusätzliche Gebühr erbracht werden, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. 

Eine Ersatzleistung ist ausgeschlossen. 

6.3. Zugangsrecht 

Auf Anfrage von Last Mile Solutions ist der Käufer verpflichtet, Last Mile Solutions und dessen benanntem Personal während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags jederzeit Zugang zu dem Standort, an dem das Zahlungsterminal installiert ist, sowie zum Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu überprüfen oder zurückzusetzen oder die Dienste zu verwalten. 

6.4. Garantieausschlüsse 

Von der Garantie ausgeschlossen sind:  

  1. Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die die Leistung des Zahlungsterminals beeinträchtigen,  
  2. alle routinemäßigen Wartungsarbeiten, wie z. B. herkömmliche Einstellungen, Reinigung, Umstellung, 
  3. Verbrauchsmaterialien oder Verschleißteile,  
  4. Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Anbaugeräten oder anderen Vorrichtungen,  
  5. Installation oder Neuinstallation, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals, 
  6. Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals, 
  7. Mängel, die auf Produkte oder Ausrüstungen zurückzuführen sind, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,  
  8. Reparaturarbeiten am Standort des Geräts.  

Die Garantie gilt ebenfalls nicht für die eingebettete Software und alle Dienstleistungen (die ausschließlich durch den Support gemäß dem Service Level Agreement, wie in der EVC-Net SaaS-Vereinbarung festgelegt, abgedeckt sind).  

Die Garantie gilt nicht für Verluste, Schäden, Mängel oder Anomalien des Zahlungsterminals, die auf die Nichteinhaltung von Anweisungen zum Zahlungsterminal durch den Käufer oder einen nicht vom Käufer beauftragten Dritten zurückzuführen sind, einschließlich der Installations- und Konfigurationsanleitung, der Wartung, Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals, oder auf sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, einschließlich unbefugter
Neuinstallationen, Reparaturen, Verlagerungen oder Änderungen des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit. Verlagerung oder Änderungen des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit.  

Die Garantie umfasst keine Reparatur von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen der von der Garantie abgedeckten Mängel.  

6.5. Installation und Konfiguration 

Proper installation and configuration of the Payment Terminal, in conformity with the manual, is a condition for the validity of the warranty for the Payment Terminal granted hereunder.

6.6. Veränderungen am Zahlungsterminal 

Last Mile Solutions ist ausschließlich berechtigt, das Zahlungsterminal während der Laufzeit der Garantie zu modifizieren. 

6.7. Ablauf der Garantie 

Die Garantie läuft aus:  

  1. nach Ablauf der Garantiezeit  
  2. für den Fall, dass der EVC-Net-SaaS-Vertrag aus irgendeinem Grund gekündigt wird  
  3. im Falle einer unbefugten Änderung oder einer sonstigen Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer während der Gewährleistungszeit 

6.8. Es werden keine weiteren Garantien oder Gewährleistungen übernommen. 

Das Zahlungsterminal wird ohne Mängelgewähr bereitgestellt.  

Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, lehnt Last Mile Solutions hiermit alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen in Bezug auf das Zahlungsterminal, einschließlich der eingebetteten Software, einschließlich ihrer Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Leistung oder Übereinstimmung mit der Beschreibung, ab und schließt diese aus.  

Sofern in diesem Vertrag nicht anders angegeben, sind gesetzliche Mängelhaftungen, Qualitätsgarantien und sonstige Gewährleistungen und Bedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 

 

7. HAFTUNG

7.1. Haftung für Zahlungsterminals 

Die Haftung von Last Mile Solutions in Bezug auf Zahlungsterminals (einschließlich deren Verkauf, Lieferung und Gewährleistung) oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts bereitgestellt werden, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz dieser Produkte oder Dienstleistungen, wie in der hierin enthaltenen Gewährleistung beschrieben. Mit der Bestellung und der Zahlung der Vorausrechnung für das Zahlungsterminal erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass Last Mile Solutions und seine verbundenen Unternehmen in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch die Nutzung solcher fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt und ob diese Schäden beim Käufer oder einem Dritten entstehen. Jede weitere Haftung oder Verantwortung, mit Ausnahme vorsätzlicher Handlungen, sei sie vertraglicher oder gesetzlicher Art, ist ausgeschlossen. 

7.2. Haftung für die Dienstleistungen

Die Haftung von Last Mile Solutions oder seinen verbundenen Unternehmen (die Partei des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal erbrachten Dienstleistungen wird gemäß den im EVC-Net-SaaS-Vertrag festgelegten Regeln beurteilt und geregelt.

7.3 Haftungsausschluss für Ladeinfrastruktur 

Der Käufer ist jederzeit dafür verantwortlich, die kritische Ladeinfrastruktur sicherzustellen, auch während der Reparatur oder Wartung des Zahlungsterminals. Last Mile Solutions und/oder seine verbundenen Unternehmen (die Partei des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind) haften nicht für solche Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden oder entgangener Gewinne. 

Zu diesem Zweck empfiehlt Last Mile Solutions, stets ein oder mehrere Zahlungsterminals auf Lager bzw. als Ersatzgerät vorrätig zu haben.

 

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

8.1. Kaufvertrag  

Dieser Kaufvertrag für Zahlungsterminals, einschließlich des Verkaufs, der Lieferung und der Gewährleistung sowie aller sonstigen Haftungen für Zahlungsterminals oder sonstige mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts, die gemäß diesen Bedingungen bereitgestellt werden, unterliegt ausschließlich niederländischem Recht unter Ausschluss aller sonstigen Bestimmungen des lokalen Rechts oder des internationalen Rechts, die durch den Vertrag ausgeschlossen werden können (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung).

8.2. Zuständiges Gericht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für das Zahlungsterminal sind ausschließlich vor dem zuständigen Gericht des Bezirks zu verhandeln, in dem Last Mile Solutions seinen Sitz hat, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.